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Praxisklinik Brahmsalle

Beratung/Kosten

Gute Beratung ist
keine Frage des Preises.
- Dr. Meyer -

Ob Sie gut aussehen können nur Sie entscheiden. Unsere Aufgabe besteht zunächst darin, Ihnen die Möglichkeiten zur Veränderung einzelner Regionen aufzuzeigen.
Schönheitsvorstellungen sind relativ und unterliegen dem Auge des Betrachters genauso, wie dem Zeitgeist. 
Unser Rat soll Ihnen deshalb nur helfen, Ihre eigene Entscheidung zu einer möglichen Veränderung zu finden. Es gibt keine Norm. 
Die Idealvorstellung definieren Sie. Genauso entscheiden Sie, wie weitreichend die Korrekturen sein sollen. Wir stellen Ihnen unsere Erfahrung zur Verfügung.
Wir haben den Anspruch, Ihnen die besten Möglichkeiten aufzuzeigen.
Das heisst nicht, daß wir sie von einem Eingriff durch uns unbedingt überzeugen wollen!
Wo Behandlungsformen sinnvoll sind, die wir nicht anbieten können, benennen wir Ihnen selbstverständlich kompetente Ansprechpartner.
Sind wir der Meinung, daß ein von Ihnen gewünschter Eingriff nicht das erhoffte Ergebnis bringen wird, so raten wir davon ab.
Wir wollen Sie zufrieden stellen. Zufriedene Patienten sind unsere beste Empfehlung!

Die Preisgestaltung

Sicher können Sie im Ausland oder auch bei Kollegen im Einzelfall günstigere Preise verhandeln. Wir garantieren Ihnen jedoch eine umfassende Betreuung - auch nach einem Eingriff oder bei Problemen. Nehmen Sie uns jederzeit beim Wort!
Die Kosten einer Behandlung richten sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und sind keine "Mondpreise". Auch gibt es keine nachträgliche Berechnung von Zusatzkosten!
Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie einen für ein Jahr verbindlichen Kostenvoranschlag in Form einer Honorarvereinbarung nach GOÄ.
Diese Preisauskunft umfasst alle im Zusammenhang mit der Behandlung entstehenden Kosten im normalen Rahmen. Ein zusätzlicher Aufwand, z.B. bei Wundheilungsstörungen, wird nur in Einzelfällen und nach vorheriger Absprache berechnet.


Die Mehrwertsteuer

Die deutschen Finanzbehörden unterscheiden zwischen "medizinisch notwendigen" Eingriffen und "Schönheitschirurgie".
Das ist aus ärztlicher Sicht in dieser Form unsinnig!
Dennoch sind wir bei immer noch nicht endgültig geklärter Rechtslage gezwungen, bei bestimmten Eingriffen zusätzlich zum veranschlagten Preis 19% MwSt. zu berechnen.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, Ihre Korrekturwünsche durch ein ärztliches Gutachten oder Attest zu begründen, so erfolgt i.d.R. keine Berechnung dieser Steuer.
Näheres dazu erläutern wir Ihnen gerne Im Rahmen des Beratungsgespräches.

Die Finanzierung

Selbstverständlich können Sie eine Behandlung durch uns auch finanzieren und somit in leistbaren Raten bezahlen.
Noch während Ihres Beratungstermins klären wir auf Wunsch unmittelbar für Sie die Möglichkeit und die konkreten Bedingungen.